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Coronavirus: Gute Organisation und Zeitmanagement sind in Vereinen und Betrieben unabdingbar/ Das sind Position und Empfehlungen der FN
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Corona
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Wie umgehen mit den neuen Beschlüssen zur Eindämmung des Coronavirus? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, auch wenn der Pferdsport unbestritten zu den Individualsportarten zählt. Wie sich schon in den vergangenen Monaten gezeigt hat, gestalten die Bundesländer ihre Corona-Schutzverordnungen eigenständig und machen damit unterschiedliche Vorgaben für den Sport.

Als Bundesverband orientiert sich die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) an den Vorgaben der Bundesregierung, interpretiert sie aus fachlicher Sicht und leitet daraus Empfehlungen im Sinne von Pferdesport und Pferdezucht ab. Die FN kann zwar keine bundeseinheitlichen und rechtsverbindlichen Regeln für den Infektionsschutz aufstellen. Dennoch kann sie zusammen mit ihren Landesverbänden mit eigenen, fachlich fundierten Positionen auf politischer Ebene argumentieren, um das Bestmögliche für Pferdesport und -zucht zu erreichen.

Über allen Beschlüssen der Bundes- und Landesregierungen steht der Appell, Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und so viel wie möglich zu Hause zu bleiben. Für Pferdebesitzer ist letzteres leichter gesagt als getan, denn sie tragen die Verantwortung für das Wohl ihrer Tiere. „Das steht zum Glück außer Frage: Wir können weiter zu unseren Pferden gehen, um sie zu versorgen und zu bewegen. Trotzdem müssen wir uns so gut wie möglich an bestimmte Regeln halten, um uns und andere vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen. Dafür tragen auch wir als Pferdesportler eine gesellschaftliche Verantwortung“, sagt Soenke Lauterbach. Der FN-Generalsekretär betont aber auch: „Wir müssen alles dafür tun, dass unsere Vereine und Betriebe weiter existieren können, und das können sie nur, wenn weiterhin Reitunterricht stattfindet. Dafür kämpfen wir.“

Nun liegt es an den zuständigen Ministerien in den Bundesländern, die gefassten Beschlüsse in Verordnungen umzusetzen.
Um den Pferdesport am Leben zu erhalten, treten die FN und ihre Landesverbände mit folgender Position an die Ministerien heran:

  • Der Pferdesport ist kein Kontaktsport und findet in der Regel an der frischen Luft statt. Es liegt in der Natur der Sache, dass beim Umgang mit Pferden und beim Reiten ein Sicherheitsabstand gewahrt wird. Pferdesportlerinnen und Pferdesportler wissen, wie wichtig Disziplin und die Einhaltung von Regeln sind. Sie können sich gut organisieren und nehmen Rücksicht auf andere Menschen. Das haben sie in den vergangenen Monaten bewiesen.

  • Im Pferdesport gibt es mit Reithallen und Reitplätzen große Bewegungsflächen. Schon im Rahmen des Lockdowns im März/April durfte in den meisten Bundesländern mindestens ein Pferd pro 200 Quadratmeter bewegt werden. Mindestens das muss weiter gelten, auch wenn dies im Einzelfall bedeuten kann, dass mehr als zwei Reiter in einer Halle oder auf einem Platz reiten. Da die örtlichen Gegebenheiten auf den Pferdesportanlagen unterschiedlich sind (Größe der Halle/des Platzes, Belüftung), sind keine pauschalen Zahlenvorgaben nötig. Bei Bedarf kann eine Bewegungsfläche auch in mehrere Flächen unterteilt werden.

  • Die Pferdebewegung in der Halle/auf dem Platz bedarf einer fachkundigen Aufsicht, die die Sicherheit gewährt. Diese Aufgabe übernimmt im besten Fall ein/e Trainer/in oder ein/e Reitlehrer/in. Somit ist nach Auffassung der FN auch Unterricht erlaubt, der weniger Training als vielmehr eine Beaufsichtigung und Sicherheitsbegleitung bei der Bewegung von Pferden ist.

  • Die Pferdesportverbände wollen ihre gesellschaftliche Verantwortung weiterhin wahrnehmen und die Maßnahmen der Behörden unterstützen. Daher wird den Vereinen und Betrieben empfohlen, wieder bzw. weiterhin die Anwesenheit der Menschen auf der Anlage zu dokumentieren. Wenn es aufgrund des Platzangebotes auf der Reitanlage erforderlich ist, wird zudem empfohlen, Zeitfenster zu vergeben, um die Zahl der Menschen auf der Reitanlage zu regulieren.

  • Die Verbände haben den Vereinen und Betrieben seit dem Frühjahr umfassende Leitfäden zur Verfügung gestellt, die konsequent angewandt werden, auf den allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln beruhen und stetig aktualisiert werden.

„Wir wissen noch immer nicht konkret, wie die Beschlüsse in den Bundesländern umgesetzt werden. Aber fest steht: Wir dürfen den Behörden keinen Anlass für die Schließung von Anlagen geben. Wir müssen immer damit rechnen, dass einzelne Länder, Kommunen oder Ämter die Beschlüsse so konkret auslegen, dass tatsächlich nur maximal zwei Personen oder ein Haushalt gleichzeitig Sport treiben dürfen“, warnt Soenke Lauterbach und appelliert an die Pferdesportler: „Es geht jetzt wieder darum, gemeinsam nach Lösungen und Kompromissen zu suchen. Wir appellieren deshalb auch an das Verantwortungsbewusstsein der Pferdebesitzer und bitten sie darum, ihre Anwesenheit im Stall auf ein angemessenes Maß zu begrenzen, um auch anderen die Chance auf Zeit mit ihrem Pferd zu geben. Wir befinden uns in einer Ausnahmesituation, die von uns allen einen immensen Verzicht auf den gewohnten Lebensalltag bedeutet. Diese Situation darf nicht ausgenutzt werden, um persönliche Konflikte auszutragen.“


Das sind die Empfehlungen der FN

Die FN empfiehlt allen Pferdesportlern dringend, zu jeder Zeit den Mindestabstand von 1,5 Metern sowie die bekannten Hygieneregeln einzuhalten.
Die Betreiber von Pferdesportanlagen/die Verantwortlichen in den Vereinen sollten unbedingt Hygienekonzepte aufstellen und dafür sorgen, dass die Anwesenheit aller Personen, dazu gehören auch Tierärzte, Schmiede, Therapeuten, externe Reitlehrer und andere Dienstleister, auf der Anlage dokumentiert und abgestimmt wird, um Menschenansammlungen zu verhindern.

Zudem wird die FN die Stallbetreiber und Verantwortlichen in den Vereinen darin unterstützen, klare Regeln für ihren Betrieb/ihre Anlage aufzustellen – unter angemessener und verantwortungsvoller Berücksichtigung der Betriebsgröße, der vorhandenen Möglichkeiten (Ställe, Plätze, Hallen) sowie der Zahl der Einstaller. Die vorhandenen Möglichkeiten auf den Anlagen müssen also mit Vernunft und Augenmaß so gut wie möglich ausgeschöpft werden. Es geht darum, die Betreuung der Pferde durch die Besitzer oder von ihnen beauftragte Personen sowie Training und Unterricht auch mit externen Trainern zu ermöglichen.

 

Das waren die empfohlenen Massnahmen im Frühjahr 2020

Vereine und Betriebe müssen Maßnahmen ergreifen, die gleichzeitig die Gesundheit der Menschen UND der Pferde unter den Tierschutzvorgaben sicherstellen. Dazu gehören die Versorgung und Bewegung der Pferde sowie die Tiergesundheit ; stets unter der Maßgabe, dass bestimmte Hygiene-Regeln eingehalten werden, um das Virus nicht noch weiter zu verbreiten.

Für alle Pferde auf der Reitanlage muss folgendes sichergestellt sein:

  • Pferdegerechte Fütterung
  • Pflege der Boxen (Ausmisten und Einstreuen, Kontrolle der Tröge und Tränken)
  • Tägliche Tierkontrolle (Ist das Pferd gesund? Hat es Verletzungen?)
  • Täglich mehrstündige Bewegung zusammengesetzt aus kontrollierter (z.B. Reiten/Longieren) und freier Bewegung (Auslauf auf dem Paddock/der Weide) sind essentiell für physisches und psychisches Wohlbefinden sowie die Gesunderhaltung des Pferdes
  • Notwendige tierärztliche und/oder therapeutische Versorgung
  • Dringend notwendige Versorgung durch den Schmied

Alle Menschen auf der Reitanlage müssen sich an folgende Hygiene-Regeln halten:

  • Personen mit Krankheitssymptomen dürfen den Stall/die Reitanlage nicht betreten
  • Ausschließlich die für die Versorgung und Bewegung der Pferde notwendigen Personen haben Zutritt zum Stall/zur Reitanlage
  • Jedweder Kontakt der Menschen untereinander muss vermieden werden, auch auf Begrüßungsrituale muss verzichtet werden
  • Die allgemeinen Hygienemaßnahmen zum Infektionsschutz sind zu jeder Zeit einzuhalten
  • Unmittelbar nach dem Betreten der Anlage ist auf direktem Wege der Sanitärbereich aufzusuchen und sich entsprechend gründlich die Hände zu waschen und zu desinfizieren, bevor weitere Gegenstände wie z.B. Putzzeug etc. angefasst werden
  • Einweghandtücher sind zu benutzen
  • Nach der Versorgung der Pferde ist wiederum der Sanitärbereich aufzusuchen und sich abermals gründlich die Hände zu waschen sowie zu desinfizieren, bevor der Heimweg angetreten wird
  • Die Vor- und Nachbereitung der Pferde muss mit entsprechenden räumlichen Abständen der Menschen/Pferde voneinander erfolgen
  • Die Vereinbarung von tierärztlichen Terminen und Schmiedebesuchen unterliegen der Koordination des Betriebsleiters
  • Die Aufenthalts-/Sozialräume bleiben geschlossen

Weitere Formulare finden Sie hier:

Notfallplan für Reitschulen und Pensionsställe

Notbewegungsplan 20 Pferde

Download Notbewegungsplan 48 Pferde

Pferdeversorgungsplan

Anwesenheitsliste

Muster-Formular Zutrittsberechtigung

Muster-Formular Selbsterklärung

 









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Quelle FN/ wittelsbuerger.com
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