|  | Antrag 
                auf Führung eines Filialzuchtbuches "hat rechtlich keinen 
                Bestand" - DQHA bleibt weiterhin Ursprungszuchtbuch
 In Ergänzung dazu ist das LfL zudem der Auffassung, daß 
                die am 1. August 2020 unter Tagesordnung 
                TOP 7 und 8 getroffenenen Abstimmungen nicht wirksam sind, 
                "da Abstimmungen über züchterische Belange, bei denen Nichtzüchter 
                mitstimmen, keinen rechtlichen Bestand" haben. §19, 
                Satz 3 der DQHA-Satzung sieht vor, daß nur Züchter 
                in züchterischen Angelegenheiten ein Stimmrecht haben, auf der 
                ausserordentlichen Mitgliederversammlung am 1. August in Köln 
                wurden jedoch alle 166 Anwesenden als stimmberechtigt gezählt.
 
 Damit wären alle Punkte unter TOP 7 und 8 (siehe 
                hier)
 
                 Antrag auf Führung 
                  eines FilialzuchtbuchesSatzungsänderungsanträge 
                  und Änderungsanträge im Zuchtprogramm rechtlich ohne Bestand. 
                
 Einen reinen "Mitgliederbeschluss oder Beschluss eines anderen 
                Vereinsorgans" hält das LfL für nicht ausreichend, 
                wie es weiter auf Anfrage ausführt, solange die vereinsrechtlichen 
                Genehmigungsverfahren, also Mitgliederversammmlung und Abstimmung, 
                für Änderungen des Zuchtprogramms nicht abgeschlossen seien, würden 
                weiterhin die bisherigen Bestimmungen der DQHA gelten - und damit 
                die für ein Ursprungszuchtbuch.
 
 Auf der Mitgliederversammlung am 1. August folgten die Mitglieder 
                dem Vorschlag des neuen Vorstandes, die "Abstimmung über 
                die nötigen Anpassungen der Satzung und Regelwerke durch die Führung 
                des Filialzuchtbuches" erst auf der Mitgliederversammlung 
                2021 abzustimmen.
 
 
 
 LfL bekräftigt seine Position vom 20. Mai 2020
 
 Damit bekräftigt das LfL seine Position vom 20. Mai 2020, 
                dass die DQHA zunächst ein neues Zuchtprogramm und notwendige 
                Satzungsänderungen erarbeiten muss (mehr 
                dazu hier), die
 vom zuständigen Gremium, also der Mitgliederversammlung, beschlossen 
                werden müssen.
 
 "Es empfiehlt sich, die Änderungen vor der Zustimmung durch 
                die Mitgliederversammlung mit der LfL abzusprechen. Wenn ein Beschluss 
                der Mitgliederversammlung nicht genehmigungsfähig ist und Änderungen 
                vorgenommen werden müssen, muss die Mitgliederversammlung noch 
                einmal zustimmen.
 Die geänderte Satzung und das geänderte Zuchtprogramm müssen der 
                LfL zusammen mit dem Beschlussprotokoll und einem Antrag des Vorsitzenden 
                auf Genehmigung der Änderung dieser Unterlagen bei der LfL vorgelegt 
                werden. Die LfL prüft die Unterlagen und fordert ggf. Änderungen 
                ein (damit das anschließende Genehmigungsverfahren dann zügiger 
                von statten gehen kann. Vor der Genehmigung muss der Antrag von 
                der LfL, zusammen mit den geänderten Unterlagen, den Tierzuchtbehörden 
                der anderen Bundesländer, da die DQHA bundesweit tätig ist, zur 
                Stellungnahme vorgelegt werden."
 
 Auch die Auffassung zum neuen Data Share Agreement ist nicht neu, 
                denn am 20. Mai 2020 teilte das LfL mit, daß es ein Data 
                Share Agreement mit der AQHA wie in der Vergangenheit "wohl 
                nicht mehr in der bisherigen Form genehmigen könne".
 
 
 DQHA als Affiliate - wie wird die AQHA entscheiden?
 
 Mit der Information des LfL an den DQHA-Vorstand korrigiert die 
                aufsichtsführende Behörde die Position des DQHA-Vorstandes 
                von diesem Montag (siehe 
                hier), der die Auffassung vertritt, daß "Punkte 
                bisher erfolgreich abgearbeitet werden konnten" und in Folge 
                dessen "alle Voraussetzungen geschaffen worden seien, um 
                wieder Affiliate zu werden."
 
 Im Gegenteil - das LfL bekräftigt, was seit dem 1. August 
                2020 bereits vermutet worden war:
 "Ohne neue Satzung kein Filialzuchtbuch - die DQHA braucht 
                eine weitere ausserordentliche Mitgliederversammlung" (siehe 
                hier), da die notwenigen Unterlagen, um die Führung eines 
                Filialzuchtbuch bei der aufsichtsführenden Behörde, dem LfL Bayern, 
                zu beantragen, fehlen und nun noch durch Erweiterungen, wie dem 
                Data Share Agreement, ergänzt werden müssen.
 
 Diese Sachlage könnte durchaus Auswirkungen auf ein Meeting 
                des AQHA-Vorstandes kommende Woche haben, bei dem über eine 
                mögliche, vorläufige Aufnahme der DQHA als AQHA Affiliate 
                gesprochen werden sollte.
 
 Zwei Gründe lassen die "Wiedererlangung des AQHA Affiliate 
                Status" wieder weiter in die Ferne rücken als von vielen 
                erhofft und erwartet:
 
 1) Die Tatsache, daß das LfL das Data Share Agreement (siehe 
                hier), für genehmigungspflichtig durch die Mitglieder 
                hält, macht es ausgesprochen schwierig, eine der zentralen 
                Forderungen der AQHA zu erfüllen. Mögliche Änderungswünsche 
                durch die Mitglieder würden neue Verhandlungen mit der AQHA 
                erforderlich machen - wenn sich diese überhaupt darauf einließe.
 
 2) Der Prozess der 
                DQHA für die Umstellung des Ursprungszuchtbuches in ein Filialzuchtbuch 
                wird sich auf unbestimmte Zeit, aber mindestens bis Mitte 2021, 
                verlängern. 
 
 Faktisch keine Veränderung seit dem 1. August
 
 Der neue DQHA-Vorstand wird angesichts dieser Rechtslage nicht 
                um eine weitere Mitgliederversammlung herumkommen (siehe 
                hier), während substantiell seit dem 1. August keine 
                echte Veränderung herbeigeführt worden ist.
 
 Im Gegenteil - nicht nur die Genehmigungspflicht des Data Share 
                Agreements durch die Züchter schafft weitere, nicht zu unterschätzende 
                Komplikationen, auch die Ausarbeitung einer neuen Satzung und 
                eines neuen Zuchtprogramms, das der kritischen Zustimmung einer 
                DQHA-Mitgliederversammlung einerseits und der Prüfung der 
                aufsichtsführenden Behörde andererseits standhält, 
                wird eine zusätzliche Herausforderung.
 
 
 Es bleibt zu hoffen, daß aus dem Drama der DQHA nicht eine 
                Tragödie wird (mehr 
                dazu hier).
 
 
 
 
  
 
 Mehr dazu
 
 DQHA: 
                Rücktritte, Kündigungen, kommissarische Berufungen - diese personelle 
                Änderungen gibt es
 Dexit: 
                DQHA muss Informationen zum Antrag auf Filialzuchtbuch zurückziehen/ 
                Genehmigungsverfahren noch nicht eingeleitet
 Quarter Horse-Sport: DQHA Futurity Cup und Bundeschampionat 2020 
                am 17./ 18. Oktober in Alsfeld
 DQHA: 
                Quarter Horse-Verband bestätigt Notwendigkeit von Zuchtbucheintrag 
                und DNA-Markern für Futuritystarts
 DQHA: 
                "Ersatz-Futurity" und "Covid-Klassen" - welche Nachteile die Besitzer 
                und Züchter von Futurity- und Maturity-Pferden davon haben könnten
 Quarter 
                Horse-Zucht: Norbert Drechsler als kommissarischer Zuchtleiter 
                der DQHA offiziell bestätigt
 Quarter 
                Horse-Zucht: Die American Quarter Horse Association Germany e.V. 
                ist gegründet worden
 
 Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen 
                gerne weiter,
 z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den 
                Bereich AQHA.
 Zum 
                wittelsbuerger.com-Expertenforum gelangen Sie hier.
 
 
   
                
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