Das bedeutet, 
              dass die QH nun erheblich größere weiße Abzeichen an Kopf und Beinen 
              haben dürfen und dennoch weiter zur Zucht eingesetzt werden können. 
              Bisher erlaubte weiße Abzeichen für Quarter Horses
             
              
              
 
              : 
            Bisher mußten 
              sich die Züchter entscheiden, ob sie ihren Hengst kastrieren oder 
              eine Stute als „Non Breeding Stock“ registrieren lassen 
              wollten, wenn die weißen Abzeichen über das erlaubte Limit hinausgingen, 
              aber noch im Limit der neuen, jetzt geltenden Regelung waren. „Non 
              Breeding Stock“ Mares können zwar in AQHA Performance Klassen 
              gezeigt werden, aber nicht zur QH Zucht eingesetzt und auch nicht 
              in Halter Klassen vorgestellt werden. Nicht selten wurden diese 
              Pferdedann als Breeding Stock Paints eingetragen. 
            Nun gilt 
              eine neue Regel für alle Quarter Horses ab 03/2001:
            
            Das bedeutet 
              konkret:
            Kopf: 
              Erlaubt bis zu einer gedachten Linie die hinter den Ohren beginnt 
              und hinter den Ganaschen bis zur Kehle führt.
              Vorderbein: Weiß erlaubt bis zur Mitte einer horizontalen 
              Linie zwischen Ellbogen und Erbsbein .
              Hinterbein: Weiß erlaubt bis zu einer horizontalen Linie 
              zwischen Knie und Mitte des Sprunggelenkes.
              Bauch: Weiß erlaubt innerhalb eines Limits von ca. 5 cm (2 
              inch) links und rechtes genau an einer imaginären Mittel - Linie 
              die zwischen den Vorderbeinen bis hin zum Euter oder Mitte des Schlauches. 
              
              Körper: Weiße Flecke innerhalb eines Durchmessers von 2,54 
              cm ( 1 inch), bzw. ein weißer Fleck, der das weiß Limit nicht mehr 
              als 2,54 cm an Beinen oder Kopf überschreitet.
              Sonstige Regeln: Weiße Haut oder gesprenkelte Haut an nicht 
              behaarten Stellen, wie Maul, Euter, Schlauch und zwischen den Hinterbeinen 
              ist erlaubt. Diese Stellen gelten nicht als weiße Abzeichen.
              Cremellos oder Perlinos: Weiße oder hell Cremfarbene Pferde 
              mit heller Haut und blauen Augen werden weiterhin nicht eingetragen. 
              Es lohnt sich den Versuch zu unternehmen sie bei der APHA als Breeding 
              Stock Pferde eintragen zu lassen. (Bei einer Anpaarung von Palomino 
              x Buckskin oder Pal x Pal oder Buckskin x Buckskin hat man immer 
              ein Risiko von 25 % das sich der Aufhellungsfaktor verdoppelt und 
              solche Pferde fallen.) 
              
              Aber: Nur ein Pferd mit eingetragenen QH-Eltern fällt unter 
              diese Regelung (Crop-Outs).
              Pferde mit Paint-Eltern können von dieser Änderung nicht 
              profitieren!
              
            Haben Sie ein 
              Pferd, dass mit APHA Breeding Stock Papieren versehen wurde und 
              unter diese Regeln fällt ?
              Odre haben Sie ein Fohlen, daß jetzt als QH anstatt als PH 
              BS eingetragen werden kann?
              Dann handeln Sie jetzt und tragen Sie es bei der AQHA ein.
              Gerne helfen wir Ihnen dabei, bitte kontaktieren 
              Sie uns!
              Formulare und Preisliste finden 
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