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Dexit: Fake News, alternative Fakten oder Fakten - ein Faktencheck der DQHA FAQs im Interview mit der AQHA
 
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In der mittlerweile schon fast „postfaktischen“ Diskussion um Ursprungszuchtbücher, Filialzuchtbücher, DNA-Marker und der Frage, wer jetzt Recht hat und was richtig ist, scheinen hartnäckige Frager wichtiger zu sein als zuvor.

Im Rahmen eines Gespräches mit der AQHA zu den "FAQs zur aktuellen Situation AQHA/DQHA" vom gestrigen Dienstag (siehe hier) kann neben der Darstellung der DQHA nun auch die Auffassung seitens der AQHA gegenübergestellt werden, mit teils erstaunlichen Informationen.
Der "Faktencheck mit der AQHA" ist eine offizielle Stellungnahme des AQHA Vorstandes zu den Informationen der DQHA und stammen aus Amarillo, USA.






AQHA Executive Vice President Craig Huffhines


1) Erhält die DQHA jährlich von der AQHA 70.000 US-Dollar Unterstützung?

Die DQHA schreibt:
„Nein. Die AQHA hat bisher jährlich rund $45.000 - 50.000,- an die DQHA zweckgebundene Unterstützung gezahlt (Business Plan Funding). Daraus begleicht die DQHA diverse Ausgaben, z.B. Produktion und Druck des AQHA Handbook in deutschsprachiger Ausführung, Personalkosten im Zusammenhang mit AQHA Services (Registrationen, Transfers…), Unterstützung Reisekosten Richter etc. Diese Unterstützung deckt bei weitem nicht die entstehenden Kosten.“



Faktencheck mit der AQHA

Die AQHA arbeitet häufig mit Partnerorganisationen (Affiliates) zusammen, um Mitgliedern außerhalb der USA zu helfen. AQHA-Töchter (Affiliates) sind vertraglich verpflichtet, AQHA-Mitglieder und das AQHA-Geschäft zu unterstützen.

Tatsächlich stellt die AQHA freiwillig und nicht durch den Partnervertrag vorgeschrieben seinen international anerkannten Affiliates jährlich dafür Finanzmittel zur Verfügung.

Ein Prozentsatz der Mitgliedschafts-, Registrierungs- und Transfergebühren, die Mitglieder an die AQHA zahlen, fließen so direkt zurück, um das Affiliate in seinem Land zu unterstützen.

Im Falle der DQHA hat die AQHA seit über zehn Jahren 47.000 USD pro Jahr bereitgestellt, um der DQHA zu helfen, AQHA-Mitglieder in Deutschland zu betreuen.

Im Gegenzug ist die DQHA dafür gemäß den AQHA-Regeln verpflichtet, ihren AQHA-Mitgliedern keine Gebühren für die Unterstützung von Services in Rechnung zu stellen, da die AQHA der DQHA bereits für diese Hilfe bezahlt.
Aktuell berechnet die DQHA für AQHA Services nicht die US-Gebühren, sondern eigene, zusätzlich kommen noch Bearbeitungsgebühren hinzu (siehe hier).


2) Die DQHA muss das Ursprungszuchtbuch abgeben. Stimmt das?

Die DQHA schreibt:
Die AQHA fordert die Übergabe des Ursprungszuchtbuchs. Dafür müssten jedoch zuerst die rechtlichen Vorgaben durch die AQHA erfüllt werden, wie z.B. tierzuchtrechtliche EU -konforme Grundsätze, die das AQHA Rulebook in der jetzigen Form nicht hergibt.
Außerdem wird dieser Vorgang nur durch eine Satzungsänderung möglich und muss daher durch die Mitgliederversammlung entschieden werden.



Faktencheck mit der AQHA

Tatsächlich spricht die DQHA in den FAQ erstmals über den Inhalt des Statement of Intend, das sie Ende Januar gegenüber der AQHA abgegeben hat (siehe unten).
Nach Angaben der Europäischen Kommission unterliegt die American Quarter Horse Association, wie auch andere Zuchtbücher, die außerhalb der Europäischen Union existieren, keinem EU-Recht und ist daher nicht verpflichtet, die Struktur ihres Zuchtprogramms an die EU- Anforderungen anzupassen.

Das Zuchtprogramm der AQHA ist bei der EU gelistet, wodurch es Filialzuchtbüchern in der EU ermöglicht wird, auf die AQHA als das Zuchtprogramm hinzuweisen, unter dem sie arbeiten.

Das tun innerhalb der EU die AQHA Affiliates in Belgien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich sowie Slowenien (siehe hier).

Das EU-Recht, das Filialzuchtbücher innerhalb der EU regelt, bietet dann den Rahmen, über den diese Filialzuchtbücher ihre Zuchtprogramme selber strukturieren können, wenn sie auf ein Ursprungszuchtbuch außerhalb der EU verweisen.

Die Behauptung, dass die AQHA die Anforderungen des EU-Zuchtrechts erfüllen muss, um das Ursprungszuchtbuch zu werden, ist falsch. Die AQHA hat das Ursprungszuchtbuch schon aus historischer Sicht, da sie im Jahr 1940 das Zuchtprogramm für die Rasse „American Quarter Horse“ etablierte.

Es können jedoch nicht zwei verschiedene Ursprungszuchtbücher für dieselbe Rasse existieren. Ein später entwickeltes Zuchtprogramm würde in der Tat eine neue Rasse begründen.
Dies ist bei der DQHA der Fall.


3) Besteht die Möglichkeit, dass die AQHA ein von der DQHA übergebenes Zuchtbuch an einen anderen europäischen Verband übergibt?

Die DQHA schreibt:
„Grundsätzlich ja. Eine Erklärung, dass die AQHA das Ursprungszuchtbuch nicht einfach an einen anderen Verband in Europa weiterleiten würde, lehnt die AQHA nach wie vor ab.“



Faktencheck mit der AQHA

Das Ursprungszuchtbuch kann nicht einfach an eine andere Organisation übergeben werden. Es ist einfach eine Tatsache, die damit zusammenhängt, von welcher Organisation das Zuchtprogramm erstellt wurde und welche historischen Aufzeichnungen für diese Rasse vorliegen. Die AQHA könnte so nicht einfach sagen, dass eine andere Organisation dies für das American Quarter Horse getan hat, da dies schlichtweg falsch wäre. Der Ursprung des Zuchtbuches für American Quarter Horses liegt seit 1940 bei der AQHA.


4) Wird die DQHA dann ein Deutsches Quarter Horse eintragen?

Die DQHA schreibt:
„Die DQHA wird nach wie vor nur AMERICAN QUARTER HORSES eintragen, für diese auch nach wie vor die entsprechenden Tierzuchtbescheinigungen ausstellen.
Die Rassestandards, die die DQHA in den Grundsätzen des UZBs festgehalten hat, um die Rasse zu schützen, orientieren sich so weit wie möglich am AQHA Rulebook. Niemand beabsichtigt, die Rasse American Quarter Horse zu verändern oder andere Rassen/Pferde einzukreuzen.
Zusammen mit der Führung des Ursprungszuchtbuches ist der Rassename American Quarter Horse in den tiergenetischen Ressourcen der EU für die DQHA eingetragen.“



Faktencheck mit der AQHA

Tatsache ist, dass die DQHA nur Pferde innerhalb der Rasse „American Quarter Horse“ registrieren UND EU-konform bleiben kann (gemäß der Europäischen Kommission), wenn die DQHA ihr Zuchtbuch zu einem Filialzuchtbuch umstrukturiert. Alternativ kann DQHA ein Ursprungszuchtbuch einer Rasse bleiben, die dann einen anderen Namen trägt als das American Quarter Horse - vielleicht das „German Quarter Horse?“

Während die DQHA den Informationen aus dem Treffen mit der Europäischen Kommission und der AQHA am 27. Januar 2020 öffentlich widerspricht, räumte die DQHA in einer mit der AQHA am 31. Januar 2020 unterzeichneten Absichtserklärung (Statement Of Intent) die folgenden Tatsachen ein, die die Europäische Kommission mit der AQHA, der DQHA, dem Bundeslandwirtschaftsministerium und der aufsichtsführenden Behörde der DQHA, der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) teilt:

• Die DQHA verstößt gegen das EU-Recht, wenn sie (als Affiliate) weiterhin das Ursprungszuchtbuch für das American Quarter Horse führt.

• Die DQHA hat zwei Optionen, um die Einhaltung des EU-Rechts zu gewährleisten:

1) Sie beantragt bei der zuständigen Behörde, das Ursprungszuchtbuch in ein Tochterzuchtbuch der AQHA umzuwandeln.
2) Sie beantragt bei der zuständigen Behörde die Erstellung eines Ursprungszuchtbuch für eine neue Rasse mit einem anderen Namen als „American Quarter Horse“.


5) Warum unterschreibt das Präsidium der DQHA nicht einfach die geforderte Vereinbarung über den Datenaustausch?

Die DQHA schreibt:
„Es gab schon lange ein Abkommen zwischen AQHA und DQHA mit dem damals zuständigen Treasurer und Executive Director of Operations Trent Taylor. Dieses Abkommen sorgte für einen sicheren und vertrauensvollen Datenaustausch über viele Jahre.
In dem neu aufgesetzten Abkommen sollten auf einmal weder die Pferdeeigentümer (die den Test selbst in Auftrag geben und bezahlen), noch die DQHA, noch die zuständigen Behörden ein Recht bzw. Einsicht an den DNA Markern erhalten.
Dies hätte die Anerkennung als Zuchtverband gefährdet, da die DQHA gesetzlich verpflichtet ist, der aufsichtsführenden Behörde auf Anforderung Einsicht in die DNA Marker zu gewähren.
Hinzu kam, dass die AQHA sich in dem Schreiben vorbehält, bei finanziellen Schäden die DQHA zu verklagen – was nach dem deutschen Vereinsrecht bedeutet, dass der geschäftsführende Vorstand mit seinem Privatvermögen haftet. Natürlich konnte das Präsidium das so nicht unterschreiben. Außerdem sollte der Gerichtsstand in Texas sein.
Zusätzlich war die Deadline so kurz gesetzt, dass keinerlei Rücksprache mit den Mitgliedern möglich gewesen wäre – und da wir nur die Vertreter der Mitgliedschaft und einige Punkte zudem satzungsrelevant sind, waren die Forderungen nicht einzuhalten.
Daraufhin wurde der DQHA der Entzug des Affiliate Status angedroht und das Business Plan Funding (welches schon vereinbarungsgemäß von der DQHA vorgestreckt, verwendet und alle Vorgaben erfüllt wurden) von 2019 einbehalten. Außerdem wurde das DQHA Präsidium in einem Schreiben der AQHA mehrfach des (Daten-) Diebstahls bezichtigt.“



Faktencheck mit der AQHA

Hintergrund für das neue Agreement ist eine notwendige Änderung der Geschäftsbedingungen der AQHA bzgl. des Datenschutzes, ausgelöst durch die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO).

Grundlage der DQHA war bislang ein undatiertes Dokument eines ehemaligen AQHA-Mitarbeiters (siehe hier), während sich die die Datenschutz- und Freigaberichtlinien der AQHA in der Zwischenzeit geändert haben.

Die AQHA muss nun bestimmte Standards für Daten einhalten bezüglich der Informationen zu Mitgliedern und Pferden. Tatsächlich wurde diese Änderung von der europäischen DSGVO herbeigeführt, die die AQHA dazu verpflichtet, Änderungen an der Art und Weise vorzunehmen, in welcher Art sie Informationen mit Drittunternehmen und Affiliates austauscht.

Im Juni 2018 teilte die AQHA allen Affiliates, einschließlich der DQHA, mit, dass eine Vereinbarung über den Datenaustausch geschlossen werden muss, um die von der AQHA gehaltenen Daten zu teilen. Die Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung von Daten regelt die Art der Daten, die Verpflichtung des Affiliates, über die Daten zu verfügen (Beispiel: EU-Recht), die Verwendung der Daten und die Verpflichtung, die Daten im Einklang mit der DSGVO zu schützen. Datenfreigabevereinbarungen müssen vorhanden sein, bevor AQHA diese Daten Affiliates weitergibt. Derzeit hat die AQHA Vereinbarungen zum Datenaustausch mit mehreren europäischen Affiliates geschlossen.

Im Falle der DQHA hat diese, obwohl im Juni 2018 schriftlich, im Januar 2019 persönlich und im März 2019 per E-Mail über die Notwendigkeit einer Vereinbarung zur gemeinsamen Nutzung von Daten informiert wurde, Daten der AQHA auf eine nicht autorisierte Weise gesichert. Die AQHA informierte die DQHA am 8. August 2019 über dieses Problem und gab der DQHA die Möglichkeit, dieses Problem zu beheben, indem sie eine rückwirkende Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung von Daten abschloss. Die Frist für den Abschluss dieser Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung von Daten war der 30. September 2019. Die AQHA gab der DQHA mehrere Möglichkeiten, die Bedingungen der Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung von Daten auszuhandeln, und verlängerte die Frist wiederholt, um es der DQHA zu erleichtern, diese zu erfüllen. Die endgültige Frist für diese Vereinbarung wurde dann auf den 14. Februar 2020 festgesetzt. Bislang hat die AQHA keine nach Treu und Glauben ausgehandelten Bedingungen der Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung von Daten erhalten, obwohl diese ursprünglich schon am 8. August 2019 angemahnt wurde.


6) Will sich die DQHA von der AQHA trennen?

Die DQHA schreibt:
„Die DQHA möchte sich nicht von der AQHA trennen. Die Forderungen, die die AQHA an die DQHA in Hinblick auf Rechte und Eigenbestimmung, wie die grundsätzlichen gesetzlichen Anforderungen, wie eigenes Zuchtbuch, Datenspeicherung, staatliche Kontrollen, genetische Tests und Tierschutzaspekte stellt, fordern von der DQHA eine Entscheidung, eine Suspendierung als Affiliate zu riskieren.“



Faktencheck mit der AQHA

Durch die Ausrichtung als Tochterzuchtbuch der AQHA ist keines der vorhandenen Tochterzuchtbücher in der EU von Verstößen gegen das EU-Recht bedroht. Tatsächlich ist die DQHA das einzige EU-Zuchtbuch, in dem ein Zuchtprogramm für das American Quarter Horse durchgeführt wird und das derzeit nicht EU-konform ist. Einzig die DQHA stützt sich mit ihrer Darstellung als Urspungszuchtbuch auf eine Behauptung, die nur von der LfL unterstützt wird und nicht von einer amtlichen Stelle der Europäischen Kommission.


7) Was bedeutet eine Suspendierung als Affiliate für die DQHA?

Die DQHA schreibt:
„Das bedeutet, dass die AQHA keinerlei finanzielle bzw. Datenunterstützung mehr anbietet. Zudem wird es untersagt, das Logo oder ähnliches von der AQHA zu nutzen. Die DQHA würde keine Gelder aus dem Education Marketplace Fund für z.B. Horsemanship Camps erhalten. Die DQHA würde keine AQHA Anerkennung für Ihre Turniere erhalten.
Die FEQHA müsste entscheiden, ob deutsche Reiter/Pferde um den Titel der FEQHA Europameisterschaft der American Quarter Horses reiten dürfen.“



Faktencheck mit der AQHA

Die Behauptung der DQHA ist sachlich korrekt. Dies würde auch in Deutschland einen Raum für ein Affiliate und / oder Tochterzuchtbuch der AQHA eröffnen, das von einer anderen Organisation gefüllt werden könnte, die die gleiche Unterstützung genießen würde, die die DQHA in der Vergangenheit als Affiliate „in good standing“ hatte.


8) Würde es keine AQHA Shows mehr in Deutschland geben?

Die DQHA schreibt:
„In Deutschland werden fast 80 AQHA Shows (2018:77) abgehalten. Hierzu beantragt der Veranstalter unabhängig von der DQHA die Show in Amarillo, Texas bei der AQHA und liefert dorthin auch die entsprechenden Ergebnisse.
Somit betrifft das erst einmal nur die von der DQHA direkt veranstalteten AQHA Shows. Allerdings hat sich 2019 ganz deutlich gezeigt, dass die AQHA momentan nicht in der Lage ist, die Shows und Ergebnisse zeitnah und korrekt auszuwerten, was schon zu drastischen Problemen bei der DQHA High Point Auswertung führte. Von daher wird die DQHA in 2020 eine eigene Software nutzen, um die Shows selbst auszuwerten.“



Faktencheck mit der AQHA

Die DQHA hat insofern Recht, als dass die einzigen Shows, die betroffen wären, die von der DQHA verwalteten AQHA-Shows wären. Alle AQHA-Shows, die von einem anderen Show-Management als der DQHA beantragt werden, werden weiterhin von AQHA unterstützt und genehmigt.


9) Haben wir ohne die AQHA keine Auszeichnungen mehr?

Die DQHA schreibt:
„Sollte es zu einer Trennung von der AQHA kommen und weniger AQHA Shows in Deutschland durchgeführt werden, liegt es in der Hand der DQHA, ein eigenes Ehrungssystem anhand von DQHA anerkannten Shows zu gestalten. Neben dem erfolgreichen Futurityprogramm kann die DQHA ein eigenes Titelsystem ähnlich dem ROM, Superior, High Point etc. entwerfen, das wiederum als Nachweis zur Leistungszucht zählt. Das wäre ein weiterer Punkt, den die Mitglieder beeinflussen können und mitentscheiden müssen. Zusätzlich gäbe es Spielraum zur Anpassung des Regelwerkes, ab welchem Alter Pferde unter dem Sattel geshowt werden dürfen etc.“



Faktencheck mit der AQHA

Auch hier liegt die DQHA vollkommen richtig. Unabhängig von der AQHA kann der Verband auch weiterhin Auszeichnungen für DQHA-Veranstaltungen anbieten. Es bleibt die Frage: Werden diese Shows nur für deutsche Quarter Horses sein?


10) Doppelte Zahlung und Anfertigung von DNA-Tests: Wie kommt es dazu?

Die DQHA schreibt:
„Die AQHA verlangt für die Erstellung des CoR (Certificate of Registration) vom Eigentümer des Pferdes einen DNA-Test. Liegt dieser vor, stellt die AQHA für den Import des Pferdes in die EU (oder den Import von Zuchtmaterial – Sperma, Embryos) ein Zootechnical Certificate aus. Diese sind bislang leider meist unvollständig. Es fehlen die sogenannten DNA Marker, die zur eindeutigen Identifizierung in der EU und Deutschland benötigt werden. Der Eigentümer des Pferdes kann diesen Fehler nur heilen, indem er einen zweiten Test beauftragt, um die DNA Marker an die DQHA weitergeben zu können, damit sein Pferd eindeutig identifizierbar ist.
Auch zur Erstellung eines Equidenpasses und der Aufnahme eines Pferdes in das DQHA-Zuchtbuch ist die Vorlage der DNA Marker erforderlich. Liefert die AQHA die Marker nicht, muss der Eigentümer sie beibringen, d.h. über einen zweiten DNA-Test. Trotz Zusage ist eine Anerkennung europäischer Labore, wie es z.B. die APHA macht, durch die AQHA bisher nicht erfolgt.“



Faktencheck mit der AQHA

Die DQHA missversteht möglicherweise hier den Ablauf der Ausstellung von Zootechnical Certificates durch die AQHA. Das Hauptproblem hier scheint aber eher die zusätzliche Belastung der Mitglieder durch die Abgabe eines zweiten DNA-Tests zu sein, um die DQHA mit DNA-Markern auszustatten.

Es gibt eine einfache Lösung für die DQHA, DNA-Marker von der AQHA zu beziehen und die Last der Aufwendungen zu verringern, die sie derzeit auf die DQHA-Mitglieder verlagert hat: Sobald die Vereinbarung zum Datenaustausch mit der AQHA unterzeichnet und die Ausrichtung als Filialzuchtbuch umgesetzt worden ist, hätte die DQHA keinerlei Probleme, DNA-Marker von der AQHA zu erhalten, um die EU-Richtlinien einzuhalten.


11) Warum stellt die DQHA plötzlich Equidenpässe für American Quarter Horses aus, obwohl diese noch nicht bei der AQHA registriert sind?

Die DQHA schreibt:
„Die DQHA hat die Voraussetzung in ihr Zuchtprogramm und den Grundsätzen des Ursprungszuchtbuchs aufgenommen, dass immer das AQHA CoR (Certificate of Registration) vor Erstellung des Equidenpass vorliegen muss, um der AQHA eine maximale Registrierungsrate zu versichern. Aktuell kann die AQHA auf Grund offensichtlicher interner Probleme diese CoR nicht in angemessener Zeit ausstellen bzw. stellt sie die zur Equidenpasserstellung dringend benötigten Daten (z.B. DNA Markers) weder der DQHA noch den Züchtern selbst zur Verfügung. Die DQHA ist jedoch gesetzlich verpflichtet, einen Equidenpass in einem bestimmten Zeitrahmen zur Verfügung zu stellen, da dieser u.a. für einen Transport (Tierklinik, Verkauf) etc. verpflichtend ist.
Um handlungsfähig zu bleiben, hat sich die DQHA mit ihrer aufsichtsführenden Behörde geeinigt, ab dem 1. Februar 2020 auch ohne CoR Equidenpässe ausstellen zu können.“



Faktencheck mit der AQHA

Die AQHA löst derzeit die massiven Serviceprobleme, von denen sicher auch alle DQHA-Mitglieder gehört haben. Während die AQHA derzeit Maßnahmen umsetzt, um dies für den deutschen Markt zu lösen, einschließlich der Versendung der Certificates Of Registration per E-Mail ab dem 11. Februar 2020, ist die derzeitige Handlungsunfähigkeit der DQHA, die DNA-Marker zu erhalten, die sie für erforderlich hält, um eine Registrierung abzuschließen, nur auf das Versäumnis der DQHA zurückzuführen, einen Datenaustauschvertrag mit der AQHA abschließen.


12) Die AQHA behauptet, dass sie das Ursprungszuchtbuch für American Quarter Horses schon jetzt innehält – stimmt das?

Die DQHA schreibt:
„Bislang konnte die AQHA noch kein Schriftstück oder einen Bescheid vorlegen, aus dem hervorgeht, dass sie das Ursprungszuchtbuch für die EU wirklich beantragt hat. Zudem konnte die AQHA bislang noch kein dafür notwendiges EU-konformes Zuchtprogramm vorlegen. Die DQHA hat jedoch einen rechtskräftigen Bescheid, dem im Rahmen des Anerkennungsverfahrens von keinem EU-Land widersprochen wurde. Damit hat sie auf unbestimmte Zeit Bestandsschutz für das Ursprungszuchtbuch von AMERICAN QUARTER HORSES in der EU.“


Faktencheck mit der AQHA

Weder die AQHA noch die DQHA haben der EU ein Dokument oder eine Mitteilung vorgelegt, aus der hervorginge, dass es sich um das Ursprungszuchtbuch handelt. Die Europäische Kommission erklärt eine Organisation nicht zu einem Ursprungszuchtbuch und es ist daher kein Status, der bei der Europäischen Kommission beantragt werden muss.

Nach Auffassung der Europäischen Kommission handelt es sich um eine Definitionssache als Gründer einer Rasse und Inhaber der historischen Aufzeichnungen im Sinne des EU-Rechts.

Beim „American Quarter Horse“ handelt es sich dabei um die AQHA, und zwar seit der Einführung des Zuchtprogramms im Jahr 1940, das vor der Einführung eines Zuchtprogramms durch DQHA im Jahr 2013 durchgeführt wurde.

Vor diesem Hintergrund erklärte die Europäische Kommission auf der Sitzung am 27. Januar, dass das LFL zu dem Zeitpunkt, als die DQHA bei ihrer zuständigen Behörde einen Antrag als Ursprungszuchtbuch stellte, auch hätte feststellen müssen, dass bereits ein Zuchtprogramm für das American Quarter Horse vorhanden war. Auf dieser Basis hätte das LfL 2013 den Antrag der DQHA auf Führung des Ursprungszuchtbuch für „American Quarter Horses“ ablehnen müssen und stattdessen die DQHA auffordern müssen, sich als Filialzuchtbuch zu bewerben.

Die einzigen Organisationen, die derzeit angeben, dass die DQHA das Ursprungszuchtbuch der American Quarter Horse-Rasse innehält, sind die DQHA selbst und ihre aufsichtführende Behörde, das LfL.


Fact Checking english







Bild: w!.com

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Quelle wittelsbuerger.com

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