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 |  Am vergangenen Dienstag, 
                den 30. Juni 2020, endete die Frist zur Einsendung der "DQHA-Stimmzettel" 
                über einen möglichen Wandel der DQHA vom Ursprungszuchtbuch für 
                American Quarter Horses zu einem Filialzuchtbuch und die damit 
                verbundene Beziehung zur AQHA. 
 Mindestens 50% der stimmberechtigten Mitglieder, also rd. 3.600 
                Mitglieder, mussten für eine gültige Abstimmung ihre Stimme abgegeben 
                haben - innerhalb der sechs Wochen wurden aber lediglich 1.260 
                Stimmzettel abgegeben und damit knapp ein Drittel der erforderlichen 
                Stimmenanzahl. Somit hätten von den 7.300 DQHA-Mitgliedern 
                ganze 6.040 Mitglieder NICHT reagiert auf die Aufforderungen des 
                Vorstandes.
 
 Damit kann dieser DQHA-Mitgliederentscheid als grandios gescheitert 
                betrachtet werden, denn zwei interessante Fakten muss man nun 
                zur Kenntnis nehmen:
 
 1) Nur 17% der DQHA-Mitglieder interessieren sich für einen Verband, 
                an den sie jährlich 105 EUR überweisen.
 2) 83% der Mitglieder, die Nicht-Wähler, ist nicht nur die Entwicklung 
                der DQHA egal, sondern auch das Verhältnis zur AQHA, der eigentliche 
                Auslöser für diese Abstimmung.
 
 
 Der DQHA-Vorstand hat nun ein ernsthaftes Glaubwürdigkeitsproblem:
 
 Für die "rechtskonforme Abstimmung über das Ursprungszuchtbuch", 
                so hieß es in den Mitteilungen aus Aschaffenburg, benötige es 
                eine "rechtlich gültige Abstimmung", mit der "das DQHA Präsidium 
                die weiteren, nötigen Schritte einleiten" könne. Konsequenterweise 
                kann man daraus ableiten, daß es mit de Abstimmungsergebnis keinen 
                Auftrag der DQHA-Mitglieder an ihren Vorstand gibt, die "weiteren, 
                nötigen Schritte" einzuleiten.
 
 Nicht wenige innerhalb des Verbandes vermuten, daß Ersteres genau 
                das Ziel dieser "Abstimmung in Textform" gewesen sei, da offensichtlich 
                schon mit der Plazierung der Abstimmung auf Seite 76 im Quarter 
                Horse Journal keinerlei Wille zu einer Veränderung im Vorstand 
                zu erkennnen wäre.
 
 
 Regionalgruppen stemmen sich gehen ein "Weiter so"
 
 Diesem Geiste wollten sich die Vertreter der DQHA-Regionalgruppen 
                nicht beugen: Mehrmals machten sie von ihrem satzungsgemäß verbrieften 
                Recht Gebrauch, den Vorstand zur Einberufung einer außerordentlichen 
                Jahreshauptversammlung aufzufordern - vergeblich. Kein Ort, kein 
                Konzept - so lautete jedes Mal die Absage aus Aschaffenburg.
 
 Nun trauen sich bereits andere Verbände wieder an ihre Mitgliederversammlungen, 
                der ApHCG oder der ranchhorse e.V., sodaß die DQHA-Regionalgruppen 
                dem Vorstand nun eine Frist bis zum 19.7.2020 gesetzt haben - 
                erfolgreich: Die DQHA lädt nun zur ausserorentlichen jahreshauptversammlung 
                am 1. August nach Köln ein.
 
 Diese Forderung nach einer ausserordentlichen Jahreshauptversammlung 
                ist das Gebot der Stunde, wenn man mit dem Rest, der von der DQHA 
                noch übrig geblieben ist, noch verantwortungsvoll umgehen will, 
                denn die Frage ist nicht, ob die DQHA ein Filialzuchtbuch wird 
                - sondern nur, wie:
 Entweder noch von sich heraus oder nach einem möglichen langen 
                Rechtsstreit mit der AQHA, die ihrerseits keinen Zweifel daran 
                lässt, daß sie den Anspruch auf das Ursprungszuchtbuch durchsetzen 
                wird.
 
 
 
 DQHA-Vorstand will erneut über das Filialzuchtbuch abstimmen 
                - und Neuwahlen
 
 Und die Situation der DQHA ist in ihrem 45. Vereinsjahr so schlecht 
                wie noch nie:
 
 - kein AQHA Affiliate mehr
 - amtierender DQHA-Vorstand ist aus der AQHA ausgeschlossen worden
 - keine DQHA High Point-Auswertung und Ehrung
 - keine AQHA-Klassen auf der DQHA-Hauptschau
 - keine DQHA-Zuchtschauen, sondern lediglich Hoftermine
 - prekäre finanzielle Situation durch einen Verlust im GJ 2019 
                von min. 90.000 EUR
 - Finanzen ohne Haushaltsplan 2020 uvm.
 
 Kaum denkbar, dass dafür niemand die Verantwortung übernehmen 
                will, weshalb diese Punkte dabei auf die Tagesordnung einer ausserordentlichen 
                Jahreshauptversammlung gehören.
 Nun lädt der DQHA-Vorstand am 1. August 2020 zur Außerordentlichen 
                Mitgliederversammlung ein, in die Flora Köln; und dort soll erneut 
                über Führung eines Filialzuchtbuches abgestimmt werden, zum 
                dritten Mal in diesem Jahr.
 
 Und es sind Neuwahlen abgesetzt - mit einer DQHA Q20 ohne AQHA-Klassen 
                in Kreuth und einem Haushaltsplan als Dreingabe, der das Papier 
                nicht wert ist - aber gleichzeitig ohne die Abstimmung über 
                eine Entlastung oder Nichtentlastung des noch amtierenden Vorstandes 
                (siehe 
                Tagesordnung). So einfach stellt es sich der amtierende Vorstand 
                tatsächlich vor - und will direkt die Mitgliedsgebühren 
                um 10 EUR erhöhen.... Ein genauer Blick in die Anträge 
                und (Satzungs-) Änderungsantrage lohnt sich also.
 
 Auf der Außerordentlichen Mitgliederversammlung können die Mitglieder 
                entscheiden, ob das stille, lange Sterben der DQHA weitergehen 
                soll oder es Kräfte für einen notwendigen Neustart, einer "DQHA 
                4.0", vorhanden sind. Sie sollten sich dafür viel Zeit nehmen 
                an diesem Tag.
 
 Das Drama um die DQHA, es ist noch lange nicht vorbei.
 
 
 1. August 2020, 10 Uhr
 Flora Köln. Botanischer Garten 1a, 50735 Köln
 
 
 Tagesordnung 
                Ausserordentliche Jahreshauptversammlung 2020
 Satzungsentwurf 
                zur ausserordentlichen Mitgliederversammlung
 DQHA 
                Zuchtbuch Antrag
 Ergänzende 
                Grundsätze
 Haushaltplan 
                2020
 
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