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 |  Die AQHA gibt ein 
                wichtiges Signal in die deutsche und europäische Quarter Horse-Zucht: 
                Ab sofort ist die DQHA wieder ein anerkanntes Affiliate, allerdings 
                auf vorläufiger Basis für ein Jahr (mehr 
                dazu hier). Damit gibt der größte Pferdezuchtverband der Welt 
                dem DQHA-Vorstand vor allem einen Vertrauensvorschuss, denn formal 
                wurden die Bedingungen zur Rückkehr in die AQHA-Familie noch nicht 
                erfüllt. 
 Zwar wurde Mitte August 2020 das Data Share Agreement von beiden 
                Seiten unterschrieben, die zentrale Forderung nach der Aufgabe 
                des Ursprungszuchtbuches für American Quarter Horses in Europa 
                und die Wandlung in ein Filialzuchtbuch ist weiterhin nicht erfüllt. 
                Daher hat die DQHA nun ein Jahr Zeit, den Filialzuchtbuchstatus 
                zu erhalten, solange wird der "conditional affiliate status" 
                aufrecht erhalten.
 
 Bereits Anfang September korrigierte die aufsichtsführende Behörde 
                der DQHA, die Landesanstalt für Landwirtschaft Bayern (LfL), den 
                DQHA-Vorstand in seiner Auffassung, daß "Punkte bisher erfolgreich 
                abgearbeitet werden konnten" und in Folge dessen "alle Voraussetzungen 
                geschaffen worden seien, um wieder Affiliate zu werden" (mehr 
                dazu hier).
 
 "Es empfiehlt sich, die Änderungen vor der Zustimmung durch die 
                Mitgliederversammlung mit der LfL abzusprechen. Wenn ein Beschluss 
                der Mitgliederversammlung nicht genehmigungsfähig ist und Änderungen 
                vorgenommen werden müssen, muss die Mitgliederversammlung noch 
                einmal zustimmen. Die geänderte Satzung und das geänderte Zuchtprogramm 
                müssen der LfL zusammen mit dem Beschlussprotokoll und einem Antrag 
                des Vorsitzenden auf Genehmigung der Änderung dieser Unterlagen 
                bei der LfL vorgelegt werden. Die LfL prüft die Unterlagen und 
                fordert ggf. Änderungen ein (damit das anschließende Genehmigungsverfahren 
                dann zügiger von statten gehen kann. Vor der Genehmigung muss 
                der Antrag von der LfL, zusammen mit den geänderten Unterlagen, 
                den Tierzuchtbehörden der anderen Bundesländer, da die DQHA bundesweit 
                tätig ist, zur Stellungnahme vorgelegt werden."
 
 Die Tatsache, daß das LfL das Data Share Agreement (siehe 
                hier), für genehmigungspflichtig durch die Mitglieder hält, 
                macht es ausgesprochen schwierig, eine der zentralen Forderungen 
                der AQHA zu erfüllen. Mögliche Änderungswünsche durch die Mitglieder 
                würden neue Verhandlungen mit der AQHA erforderlich machen - wenn 
                sich diese überhaupt darauf einließe.
 
 Zudem werden für eine neue Fassung des Zuchtprogramms weitere 
                Anpassungen an geänderte, europäische Rahmenbedingungen notwendig, 
                die ebenfalls die Zustimmung der Mitgliederversammlung benötigen.
 
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